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Wann ist eine Lipidtherapie in der Hausarztpraxis verordnungsfähig?

Ein hoher LDL-C Wert ist keine Lappalie. Er kann ein großes Risiko für die Gefäße und damit auch für mögliche schwere Herz-Kreislauferkrankungen bedeuten und er kann eine medikamentöse lipidsenkende Therapie notwendig machen.1 In welchen Fällen diese auch in der hausärztlichen Praxis verordnet werden sollte und was die Leitlinien empfehlen, erfahren Sie hier.

Die Datenlage ist einfach überzeugend: Der Zusammenhang zwischen einer erhöhten Plasmalipidkonzentration und Atherosklerose und damit kardiovaskulären Ereignissen ist gesichert und durch überzeugende Endpunktstudien validiert.1 Die Reduktion des LDL-C-Wertes (LDL-C: Low-Density-Lipoprotein-Cholesterin) durch eine medikamentöse lipidsenkende Therapie ist indiziert, wenn Patient:innen in eine hohe, sehr hohe oder eine extrem hohe kardiovaskuläre (CV) Risikokategorie fallen.1

In welchen Fällen Lipidsenker verordnungsfähig sind, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Anlage III Nr. 35 Lipidsenker festgehalten.2

Einfacher und klarer als man denkt: Die Arzneimittel-Richtlinie Anlage III des G-BA

Die AM-RL legt rechtsverbindlich die medizinisch notwendige und wirtschaftliche Verordnungsweise in der vertragsärztlichen Versorgung fest.3

Die AM-RL Anlage III gibt eine Übersicht über die Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse. Generell können Lipidsenker unter folgenden Voraussetzungen von allen Vertragsärzt:innen verordnet werden:2

  • bei bestehenden kardiovaskulären Erkrankungen: koronare Herzerkrankung (KHK), zerebrovaskuläre Manifestation und periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK)
  • bei hohem kardiovaskulärem Risiko: definiert als 10-Jahres-Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse über 20 %

 

Quellen:

  1. Mach F et al. 2019 ESC/EAS Guidelines for the management of dyslipidaemias: lipid modification to reduce cardiovascular risk. Eur Heart J 2020; 41: 111-188. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/31504418
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Anlage III Nr. 35. Aktueller Stand; unter: https://www.g-ba.de/downloads/83-691-795/AM-RL-III-Verordnungeinschraenkungen_2023-05-12.pdf (abgerufen am 27.11.2023).
  3. Marcus H. Wie Sie ACL-Hemmer sicher verordnen. Hausarzt. digital. Unter: https://www.hausarzt.digital/politik/arzneimittel/wie-sie-acl-hemmer-sicher-verordnen-127519.html (abgerufen am 22.11.2023).

Bildquellen: ©iStock-ID: 1495786106; Urheber: Elena Mishina


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